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Im dichtbesiedelten Europa haben die Behörden nicht lange gebraucht, um echtem oder vermeintlichen "Wildwuchs" in entsprechend kontrollierte Bahnen zu lenken. Den Ausbildungsrichtlinien für die Piloten folgten die Betriebstüchtigkeitsanforderungen für die Geräte und eine UL-Betriebsordnung.
Das Ganze stand zunächst auf sehr wackeligen Füßen, nämlich lediglich abgesegnet durch eine sogenannte "Allgemeinverfügung" des Bundesministers für Verkehr (BMV). Bis 1993 gab es nur den Befähigungsnachweis für Piloten (gelbe Pappe genannt) und das Gütesiegel für Geräte und Rettungssysteme.
Seit Mai 1993 gibt es inzwischen eine Luftsport-Verordnung (LuftSportV). Diese regelt den Betrieb von Luftsportgeräten und deren Piloten. Damit ist diese Luftsportart gesetzlich "verankert"!
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